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Asche und Grillkohle gehört nicht auf Grüngutplätze

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN zu Beginn der Grillsaison darauf hin, dass Grillkohle und Asche generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf.

Kohle, Asche und verbranntes holziges Material muss abgekühlt in den Restmüll. Erst am vergangenen Wochenende gab es am Grüngutplatz „Lauerskreuz“ (Gemeinde Neckargerach)
einen größeren Feuerwehreinsatz, da ein Feuer, vermutlich von Grillkohle verursacht, ausgebrochen war. Glücklicherweise konnte dieses vom Besitzer und den Feuerwehren ohne
größeren Schaden gelöscht werden. In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen                               entsorgt werden darf:
Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z. B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne.

Für Rückfragen steht die KWiN unter 06281 9060 zur Verfügung.

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20 Okt
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MOD_DPCALENDAR_UPCOMING_DATE 20. Oktober 10:30 - 12:00
20 Okt
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20. Oktober 11:00 - 18:00
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