Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 16.01.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB der Änderung des Bebauungsplans „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt zugestimmt. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2015
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Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2016 den Planentwurf zum Bebauungsplan „XII – Dilläcker / Hettinger Tal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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Bekanntmachung über die vorzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "XII - Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 6. Oktober 2014 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „XII – Dilläcker/Hettinger Tal“, Gemarkung Buchen beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
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Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die beabsichtigte Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Buchen, Gewann: Weidenbaum
Flst.Nr.: 10243; Fläche: 11798 m²,
Nutzung: Hof- u. Gebäudefläche, Grünland
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Grundstücksverkehr, Präsident-Wittemann-Str. 9, 74722 Buchen bis zum 11.07.2016 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 2141 8481.02-1/0005-2016
Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie bitte die Tierseuchenkasse an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
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Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses.
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Fachdienst Vermessung - Umlegungsstelle - Stadt Buchen – Gemarkung Buchen.
I. Umlegungsbeschluss
für das Gebiet „Bremmwiese“, Gemarkung Buchen.
Die Umlegungsstelle hat am 15.03.2016 gemäß § 47 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl.I S. 1722), für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „II c - Bremmwiese“ die Durchführung einer U m l e g u n g beschlossen. In das Verfahren sind folgende Flurstücke auf dem Gebiet der Stadt Buchen, Gemarkung Buchen einbezogen:
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Die Städte Buchen und Walldürn machen auf folgende Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam:
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Die Städte Buchen und Walldürn machen auf folgende Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam:
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)
- Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (§ 50 BMG)
Weitere Informationen finden Sie in dieser Öffentlichen Bekanntmachung